Topf-Konservierungsmittel

Topf-Konservierungsmittel sind nach dem Chemikalienrecht der EU und der Schweiz Produkte zum Schutz von Fertigerzeugnissen (außer Lebens- und Futtermitteln) in Behältern gegen mikrobielle Schädigung zwecks Verlängerung ihrer Haltbarkeit.[1][2][3][4]

Dazu gehören:

„6.01 Konservierungsmittel für Wasch- und Reinigungsmittel. Biozidprodukte zur Konservierung von Reinigungsmitteln für den Haushalt oder für industrielle Verwendung, zur Konservierung von Wasch- oder Abwaschmitteln oder von Flüssigseifen.“

„6.02 Sonstige Topf-Konservierungsmittel. Zur Konservierung aller übrigen chemischen Produkte: Farben, Klebstoffe, Schmiermittel, Treibstoffe, Enzymlösungen, Betonzusätze usw.“[5]

Quellen

  1. ↑ Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten.
  2. ↑ Verordnung über die Meldung von Biozid-Produkten nach dem Chemikaliengesetz (Biozid-Meldeverordnung – ChemBiozidMeldeV). (PDF; 46 kB) Bundesumweltministerium, 14. Juni 2011, abgerufen am 24. Juni 2018.
  3. ↑ SR: 813.12 – Verordnung vom 18. Mai 2005 über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP), Anhang 10
  4. ↑ Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten.
  5. ↑ Erläuterungen zum Gesuch um Zulassung ZN für ein Biozidprodukt (Memento vom 12. Januar 2016 im Internet Archive).