Zweites Entlastungspaket

Als Zweites Entlastungspaket, auch Entlastungspaket 2 oder Zweites Energiekosten-Entlastungspaket wird eines von mehreren Regelungsbündeln der deutschen Bundesregierung bezeichnet, das im Jahr 2022 beschlossen wurde, um die finanziellen Auswirkungen stark gestiegener Energiekosten für Bevölkerung und Wirtschaft abzumildern. Es umfasste:[1][2]

  • „Energiepreispauschale“: Einmalige Zahlung für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, Selbständige und Gewerbetreibende in Höhe von 300 Euro
  • „Kinderbonus“: Einmalige Erhöhung des Kindergeldes im Juli 2022 um 100 Euro
  • Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro
  • „Tankrabatt“: Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, befristet für die drei Monate Juni bis August 2022
  • „9-Euro-Ticket“: Ebenfalls befristet für die drei Monate Juni bis August 2022

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. ↑ Bundesregierung bringt zweites Entlastungspaket auf den Weg auf finanzministerium.de, abgerufen am 12. Oktober 2025
  2. ↑ Weitere Erleichterungen auf dem Weg auf bundesregierung.de, abgerufen am 12. Oktober 2025